Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV)

Am 18.07.23 wurde die Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Folgende Änderungen treten damit zum 1. März 2024 in Kraft.

  • die Ausbildungszeit erhöht sich von 120 auf 130 Stunden
  • als Pflichtinhalte kommen 10 Stunden Ausbildungszeit für Online-Mediation und Digitalkompetenz hinzu
  • es dürfen bis zu 40% (also 52 Stunden) der Ausbildung in virtueller Form durchgeführt werden
  • zukünftig darf ich mich erst dann „Zertifizierte/r Mediator:in“ nennen, nachdem ich insgesamt 5 supervidierte Mediationsfälle durchgeführt habe.

Kann ich jetzt noch die alten Zertifizierungsregeln nutzen?

Die neuen Zertifizierungsregeln gelten ab dem 1. März 2024.

Nach der neuen Verordnung (§ 7 Abs. 4 ) darf man sich noch unter den alten Voraussetzungen, also bereits nach einer supervidierten Mediation als „zertifiziert“ bezeichnen, wenn man bis zum 29. Februar 2024 einen Ausbildungslehrgang beginnt und diesen bis zum 29. Februar 2028 abschließt mit dann fünf einzeln supervidierten Praxisfällen.

Wer also noch unter der „alten“ Verordnung schneller zum „Zertifizierten Mediator“ / zur „Zertifizierten Mediatorin“ kommen möchte, kann dies tun:

Die nächste ITM-Ausbildung zum Mediator/ zur Mediatorin beginnt am 06.Oktober 2023 in München. Anmeldungen sind aktuell noch möglich.

 

Quelle:
Bundesgesetzblatt 2023 I, 2023,  Nr. 185
ausgegeben zu Bonn am 18.07.2023
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/185/VO.html?nn=55638